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   OLG Karlsruhe, 23.09.1998 - 18 UF 192/98   

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https://dejure.org/1998,3458
OLG Karlsruhe, 23.09.1998 - 18 UF 192/98 (https://dejure.org/1998,3458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.1998 - 18 UF 192/98 (https://dejure.org/1998,3458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 1998 - 18 UF 192/98 (https://dejure.org/1998,3458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Umgangsregelungsbeschluss des Vormundschaftsgerichts; Umgangsrecht eines nichtehelichen Kindes mit seinem leiblichen Vater; Rechtfertigende Gründe zum Ausschluss des Umgangsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1684
    Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters nach neuem Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 184
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 14.07.2021 - 4 WF 51/21

    Ersetzung der Einwilligung des Kindsvaters zur Einbenennung des Kindes

    Dort genügt für eine Einschränkung des Umgangs die bloße Erforderlichkeit, es müssen also - entsprechend dem Maßstab des § 1696 Abs. 1 - lediglich triftige, das Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne die Einschränkung eine ungünstige Entwicklung des Kindes eintreten wird (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1106; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 184; Johannsen/Henrich/Althammer/ Rake, Familienrecht , § 1684 BGB, Rn. 57).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00

    Umgang des Kindes - Wiederanbahnung eines abgebrochenen Kontaktes -

    Weder das geringe Alter eines Kindes noch die Unterbrechung des Kontakts nach Trennung der niemals verheiratet gewesenen Eltern rechtfertigen die Versagung des Umgangs (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 184).
  • OLG Brandenburg, 23.06.1999 - 9 UF 122/99

    Ausschluss des Rechts eines Elternteils auf Umgang mit seinem nichtehelichen

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  • OLG Jena, 03.04.2006 - 1 UF 183/05

    Anschließung in einem Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge,

    Insbesondere gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (OLG München, FamRZ 2003, 551), d. h., es müssen triftige, das Wohl des Kindes nachhaltig berührende Gründe vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne einen Ausschluss des Umgangsrechts eine ungünstige Entwicklung des Kindes eintritt (OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 184).
  • OLG Jena, 17.06.1999 - 1 UF 128/99

    Familienrechtliche Ausgestaltung einer Regelung zur Aussetzung eines elterlichen

    Rspr. des Senats, wonach ein Kind das Recht auf Umgang mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil hat, zumal sich dadurch wesentliche Impulse für seine weitere Entwicklung ergeben können (so auch zuletzt OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 184; OLG Braunschweig, FamRZ 1999, 185).
  • OLG Bamberg, 24.03.1999 - 7 UF 25/99

    Zulässigkeit eines Ausschlusses des Umgangsrechtes eines nicht

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  • OLG Karlsruhe, 07.11.2000 - 2 UF 255/99

    elterliche Sorge - Fehlverhalten des Sorgeberechtigten - Kindeswohl

    Das Umgangsrecht der Mutter kann keinesfalls deswegen in Frage gestellt werden, weil der Vater mit seiner neuen Lebenspartnerin ungestört leben möchte (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 184).
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